Aktuelle Informationen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Bayern und Tschechien

1. Reiseinformationen Tschechien

1.1 Elektronische Vignetten in Tschechien ab dem 01.01.2021

Autobahnen in Tschechien sind bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Cheb - Karlovy Vary) mautpflichtig. Auch Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen benötigen dabei eine Vignette. Der Verkauf der bisherigen Klebe-Vignette wurde am 31. Dezember 2020 eingestellt. Bereits verkaufte Exemplare behalten aber ihre Gültigkeit. Die digitalen Vignetten (wahlweise für 10 Tage, 30 Tage oder ein Jahr) sind online über das Portal www.edalnice.cz verfügbar. Außerdem können sie an EuroOil-Tankstellen, bei tschechischen Postämtern sowie an speziellen Automaten an Grenzübergängen erworben werden. Laut Information des staatlichen tschechischen Vignettenbetreibers SFDI kann die Gültigkeit online erworbener Vignetten sofort nach dem Kauf beginnen.

1.2 Corona-Situation in Tschechien (aktualisiert 10.02.2022)

Die Tschechische Republik ist seit 14.11.2021 vom Robert-Koch-Institut als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Aktuell wurden die Einreisebedingungen aufgrund der angespannten Corona-Lage in Tschechien und Deutschland verschärft, Kurzaufenthalte bis zu 24 Stunden sowie das berufliche Pendeln bleiben aber im Wesentlichen ohne oder mit geringen Einschränkungen weiter möglich. Innerhalb Tschechiens wurden 2G- und 3G-Regeln mit Wirkung vom 10.02.2022 für Hotels, Gastronomie, Kultur- und Sportveranstaltungen aufgehoben. Masken- und Abstandsregeln bleiben erhalten. Für Reisen nach Tschechien gelten im Detail folgende Regeln bzw. Bedingungen: Für Aufenthalte über 24 Stunden muss ein Einreiseformular ausgefüllt werden (auf Tschechisch und Englisch unter: https://plf.uzis.cz)

3-G-Regelung: Genesen, Geimpft oder Getestet

Geimpfte, die keine COVID-19-Symptome haben und die sich mit einem nationalen Zertifikat eines EU-Staates (z.B. gelber Impfpass in Deutschland) über die COVID-19-Impfung ausweisen können müssen, wenn seit der Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind (bei einer Zweidosis-Impfung seit der zweiten Impfdosis), müssen keinen Test machen, es besteht aber eine Registrierungspflicht (Online-Registrierungsformular: https://plf.uzis.cz)

Als Genesene gelten Personen, die in den letzten 180 Tagen an Covid-19 erkrankt, in Quarantäne geblieben und genesen und ohne COVID-19-Symptome sind, wenn seit dem ersten positiven PCR-Test mindestens 11 Tage, aber nicht mehr als 180 Tage vergangen sind und sie eine ärztliche Bestätigung aus einem EU-Land darüber haben. Genesene Reisende müssen keinen Test machen, es besteht aber die Registrierungspflicht (Online-Registrierungsformular: https://plf.uzis.cz)

- Getestete - Testergebnis: Der PCR-Test darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein und muss elektronisch oder in Papierform vorliegen.

Für längere Aufenthalte gilt: Reisende aus Risikoländern der roten Kategorie (zur Zeit Deutschland), die weder eine Bestätigung über die Impfung noch über die Genesung haben, müssen nach der Einreise nach Tschechien einen PCR-Test machen, frühestens 5 Tage, spätestens 7 Tage nach der Einreise. Bis zum Testergebnis muss von den Getesteten die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Atemschutzmaske außerhalb des Hauses beachtet werden. Ausnahmen gelten für: Kinder bis 12 Jahre. Für sie entfällt die Test- und Registrierungspflicht.

EU-Bürger, die aus Deutschland für maximal 24 Stunden nach Tschechien kommen, und die nicht aus einem Land mit sehr hohem oder extrem hohem Risiko kommen. Sie müssen sich weder registrieren, noch einen Test machen.

Reisende aus Tschechien nach Deutschland müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de registrieren und den Nachweis über die Anmeldung bei der Einreise mit sich führen und müssen grundsätzlich für zehn Tage in Quarantäne. Ausnahmen von der Nachweispflicht bestehen für Beschäftigte im internationalen Transport- oder Warenverkehr und Tagesreisende. Hierunter fallen auch Transitreisen auf dem Landweg bis zu 24 Stunden. Personen ab zwölf Jahren müssen bei der Einreise nach Deutschland über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügen. Ein negativer Test darf bei Einreise höchstens 72h (PCR-Test) bzw. 48h (Antigen-Schnelltest) alt sein. Ausnahmen von der Quarantäne bestehen u.a. für Transitreisende, Tagesaufenthalte, Kurzaufenthalt zum Besuch enger Verwandter und für Grenzpendler oder Grenzgänger, die zum Zweck der Berufsausübung, Ausbildung oder Studium regelmäßig ein- und ausreisen müssen, aber mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnsitz zurückkehren.

Stichprobenartige Kontrollen können auf beiden Seiten der Grenze durchgeführt werden.

Touristische Reisen nach Tschechien sind seit dem 01.06.2021 im Rahmen der Corona-Regelungen wieder möglich.

Kontaktbeschränkungen werden seit dem 10.02.2022 sukzessive aufgehoben.

Dienstreisen ins Nachbarland sowie Transitreisen sind im Rahmen der Corona-Vorschriften uneingeschränkt möglich. Vorschriften dazu können sich kurzfristig ändern.

Ende Juni 2021 wurde der Betrieb dieser Teststationen weitgehend eingestellt. Tests können weiterhin in Arztpraxen, Apotheken sowie lokalen Testzentren durchgeführt werden. Eine Online-Voranmeldung zum Test über die Seite https://corona.centogene.com/login kann mögliche Wartezeiten deutlich verkürzen. Nähere Informationen geben die zuständigen Gesundheitsämter. Eine Liste der in Tschechien zuständigen regionalen Hygienestationen befindet sich hier https://koronavirus.mzcr.cz/en/important-phone-numbers/ .

Aufgrund der anhaltenden Pandemie-Lage können weitere Maßnahmen mit Auswirkung auf das Grenzgebiet nicht ausgeschlossen werden. Das Innenministerium der Tschechischen Republik gibt Änderungen der Rechtslage tagesaktuell auf seiner Internetseite www.mvcr.cz in tschechischer Sprache bekannt.

Die Industrie- und Handelskammern halten auf ihren Webseiten folgende Informationen und Dokumente (in deutscher Sprache) bereit, die ständig aktualisiert werden:

Auch die Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Prag hat die wichtigsten Informationen zu den Beschränkungen aufgrund des Coronavirus in der Tschechischen Republik zusammengefasst und aktualisiert die Darstellung fortlaufend.

2. Informationen für Empfänger von Fördermitteln aus dem INTERREG-Programm

Sofern bei laufenden Förderprojekten des Dispositionsfonds einzelne Aktivitäten aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus nicht durchgeführt werden können, sollte überlegt werden, bei der Geschäftsstelle einen Antrag auf Projektlaufzeitverlängerung zu stellen, um Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt umsetzen zu können. Auch für weitergehende Fragen im Zusammenhang mit der Förderfähigkeit von Ausgaben, die in Verbindung mit der Absage von Aktivitäten entstanden sind, steht Herr Dietz von der Euregio-Geschäftsstelle zur Verfügung (Telefon: 09231-669 216 bzw. E-Mail: alexander.dietz(at)euregio-egensis.de).

Soweit Großprojekte von Absagen von Aktivitäten betroffen sind, empfiehlt sich die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Gemeinsamen Sekretariat des INTERREG-Programms bzw. der antragsbearbeitenden Stellen bei den Bezirksregierungen Oberfrankens und der Oberpfalz.