Im Programm INTERREG Bayern-Tschechien müssen die beteiligten Partner auf mindestens drei der folgenden vier Arten zusammenarbeiten:
- gemeinsame Ausarbeitung
- gemeinsame Durchführung
- gemeinsames Personal
- gemeinsame Finanzierung
Der Leadpartner stellt einen gemeinsamen zweisprachigen (deutsch-tschechischen) Antrag zur Förderung des Großprojektes über das elektronische Antragsportal JEMS (JEMS = Electronic Monitoring System). Der Antragsteller muss sich im JEMS-Portal zunächst als Nutzer registrieren.
Zuständige Stellen für die Beratung und Begleitung der Großprojekte mit einem bayerischen Leadpartner (sog. antragsbearbeitende Stellen) sind im Euregio-Gebiet die Regierung von Oberfranken in Bayreuth und die Regierung der Oberpfalz in Regensburg. Über Großprojekte entscheidet ein bayerisch-tschechischer Begleitausschuss, in dem auch die EUREGIO EGRENSIS mit Sitz und Stimme vertreten ist.
Jedes Projekt muss einer dieser Prioritätsachsen bzw. Themen zugeordnet werden können:
Priorität 1:
Forschung und Wissenstransfer
Priorität 2:
Anpassung an de Klimawandel und Umweltschutz
Priorität 3:
Bildung
Priorität 4:
Kultur und nachhaltiger Tourismus
Priorität 5:
Bessere INTERREG Governance
Die EUREGIO EGRENSIS steht Interessenten bei Bedarf beratend und begleitend zur Seite. Der Projektantrag muss aber in jedem Fall mit der jeweiligen antragsbearbeitenden Stelle abgestimmt werden.