Die voranschreitende europäische Integration erfordert v. a. im Grenzraum die Zusammenarbeit deutscher bzw. bayerischer und tschechischer Behörden. Das Europarecht stellt den gemeinsamen Rechtsrahmen dar und erfordert in immer mehr Bereichen eine enge Abstimmung des Handelns von Verwaltungsstellen auf beiden Seiten. Um Behörden untereinander mit den Organisationsstrukturen im jeweils anderen Land bekannt zu machen, wurden behördliche Kooperationen zwischen Bayern, Sachsen und Tschechien ins Leben gerufen.