Die EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Bayern verwaltet für ihr Gebiet einen Dispositionsfonds. Dieser Dispositionsfonds wurde in der heutigen Form erstmals im Oktober 2001 eingerichtet. Für die Förderperiode 2014-2020 unterzeichneten Euregio-Präsidentin Dr. Birgit Seelbinder und Ministerialrat Matthias Herderich vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie am 10.05.2016 einen so genannten „Beleihungsvertrag“.
Aus dem Dispositionsfonds können grenzüberschreitende Kleinprojekte mit einem Gesamtkostenvolumen von max. 25.000 Euro mit europäischen Fördermitteln finanziell unterstützt werden. Inhaltlich ist die Förderung kaum beschränkt. Sowohl grenzüberschreitende Projekte aus den Bereichen Kultur, Umwelt, Natur u. Ä. als auch Begegnungsmaßnahmen zwischen Bürgern aus Bayern und Tschechien können gefördert werden.
Ein eigener bayerisch-tschechischer Regionaler Lenkungsausschuss (RLA) entscheidet über die Vergabe dieser Mittel. Die bayerische Delegation des Gremiums setzt sich aus sechs Vertretern des Präsidiums der bayerischen Euregio-Arbeitsgemeinschaft zusammen, hinzu kommen als Gäste je ein Vertreter der Regierung von Oberfranken sowie der Oberpfalz. Auf tschechischer Seite werden vier Vertreter des Präsidiums der EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Böhmen entsandt, die jeweils um Vertreter der Bezirke Pilsen und Karlsbad ergänzt werden.
Bei der Antragstellung und Abwicklung von grenzüberschreitenden Projekten ist die Euregio-Geschäftsstelle jederzeit behilflich.
Grundlegende Voraussetzungen für die Förderfähigkeit von Projekten mit bis zu 25.000 Euro Gesamtkosten sind:
- Die Projektwirkung muss im Fördergebiet liegen.
- Mit jedem Projekt müssen signifikante positive Auswirkungen auf den bayerischen und auf den tschechischen Grenzraum verbunden sein.
- An dem Projekt müssen mindestens ein bayerischer und ein tschechischer Partner beteiligt sein.
- Die Partner müssen auf mindestens drei der folgenden vier Arten zusammenarbeiten: gemeinsame Ausarbeitung, gemeinsame Durchführung, gemeinsames Personal, gemeinsame Finanzierung.
Bei Projekten, die im Gebiet der EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Bayern stattfinden, stellt der bayerische Partner einen zweisprachigen Antrag (in deutscher und tschechischer Sprache) zur Förderung seines bayerischen Projektes bei der Geschäftsstelle der EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Bayern. Das Antragsformular kann auf dieser Seite heruntergeladen werden. Für die Antragstellung sind insbesondere die "Hinweise für bayerischer Antragsteller" und die "Gemeinsamen Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben" zu beachten. Zu berücksichtigen sind außerdem die "Informations- und Kommunikationspflichten" sowie die Regeln zur Vergabe von Aufträgen.
Die Grundlage für die Kleinprojekteförderung bildet das offizielle Programmdokument.
Derzeit werden keine neuen Projektanträge entgegengenommen.
Online-Beratungsangebot: Video-Sprechstunde:
Seit 01.12.2020 findet jeden Dienstag von 14:00 bis 15:00 Uhr eine Video-Sprechstunde statt, bei der sich Interessenten über Fördermöglichkeiten des Dispositionsfonds individuell beraten lassen können.
Die Einwahl erfolgt über folgenden Link über die Plattform Zoom:
https://us06web.zoom.us/j/87892819393?pwd=VTJQdzAvWjEvQjIxbEtGdUVDakhUZz09
Meeting-ID: 878 9281 9393
Kenncode: 081512
Hinweis zum Datenschutz im Förderverfahren:
Die Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten an übergeordnete Prüfstellen im Förderverfahren erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Einzelheiten finden Sie in den Datenschutzhinweisen der Programmhomepage für das INTERREG-Programm Bayern-Tschechien.