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Informationen und Hinweise

♦  Die EUREGIO EGRENSIS

Das Gebiet der EUREGIO EGRENSIS

Die EUREGIO EGRENSIS ist eine Koordinierungs- und Informationsstelle für grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik. Sie besteht seit 1992 und hat das Ziel, im Sinne guter Nachbarschaft und Freundschaft die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Entwicklung zu fördern. Dazu schafft die EUREGIO EGRENSIS auch Kontakte zwischen Bürgern, Behörden und sonstigen Stellen auf beiden Seiten der Grenze. Sie unterstützt kulturelle Zusammenkünfte, Begegnungsmaßnahmen, kommunale Projekte oder Sprachkurse und bringt fortlaufend selbst neue Projekte und Maßnahmen zur Umsetzung.

Die EUREGIO EGRENSIS besteht aus den drei Arbeitsgemeinschaften Bayern, Böhmen und Sachsen/Thüringen. Auf bayerischer Seite umfasst sie die Landkreise Kronach, Kulmbach, Bayreuth, Hof, Wunsiedel, Tirschenreuth, Schwandorf, Amberg-Sulzbach, Neustadt a.d. Waldnaab sowie die kreisfreien Städte Bayreuth, Hof, Amberg und Weiden i.d. Opf.

In Sachsen sind die Landkreise Aue-Schwarzenberg, der Vogtlandkreis und die Stadt Plauen Mitglied, in Thüringen der Landkreis Greiz und der Saale-Orla-Kreis. In der Tschechischen Republik umfasst die EUREGIO EGRENSIS den gesamten Bezirk Karlsbad  - Landkreise Karlsbad (Karlovy Vary), Falkenau (Sokolov), Eger (Cheb) und im Bezirk Pilsen den ehemaligen Landkreis Tachau (Tachov).

♦   Das Bayerisch-Tschechische Gaschuljahr

Das Bayerisch-Tschechische Gastschuljahr fand erstmals im Schuljahr 1996/1997 statt und ist eines von zahlreichen grenzüberschreitenden Projekten in der EUREGIO EGRENSIS. Die Euregio stellt ein organisatorisches Dach für den Schüleraustausch zwischen bayerischen und tschechischen Gymnasien zur Verfügung und unterstützt diesen Austausch finanziell.

Indem die Schüler einen längeren Zeitraum im Nachbarland verbringen, vertiefen sie ihre Sprachkenntnisse und lernen die Kultur und die Traditionen jenseits der Grenzen kennen. Da die Schüler in der Regel bei Gastfamilien untergebracht sind, erleben sie intensiv deren Alltag und Bräuche in einem neuen Umfeld.

Das Bayerisch-Tschechische Gastschuljahr vermittelt somit Lebenserfahrung und wertvolle interkulturelle Kompetenzen, die den Schülern im späteren Arbeitsleben von großem Nutzen sein werden. Gleichzeitig fördert das Projekt – intensiver als jede kurzfristige Begegnungsmaßnahme – das gegenseitige Kennenlernen und die Verständigung zwischen der Bevölkerung in den Grenzregionen.

Das Bayerisch-Tschechische Gastschuljahr gliedert sich in zwei Teilprojekte: den Aufenthalt tschechischer Gastschüler in Bayern und den Aufenthalt bayerischer Gastschüler in der Tschechischen Republik.

Tschechische Gastschüler in Bayern

♦   Teilnehmerkreis und Aufenthaltsdauer

Das Projekt wendet sich an tschechische Gymnasiasten im Alter von 16 bis 18 Jahren, die ein Gastschuljahr an einer Schule in Bayern verbringen möchten. Wie der Name schon sagt, dauert das Bayerisch-Tschechische Gastschuljahr in der Regel ein ganzes Jahr. Nur so ist gewährleistet, dass die Gastschüler nach einer Eingewöhnungsphase tatsächlich in den Alltag des Nachbarlandes eintauchen. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, den Aufenthalt auf ein halbes Jahr zu begrenzen. Eine schriftliche Begründung für einen verkürzten Aufenthalt ist dem Bewerbungsantrag beizufügen. Anträge auf einen einjährigen Gastschulaufenthalt werden bei der Stipendienvergabe bevorzugt.

Schüler, die sich für einen Gastschulaufenthalt im Nachbarland interessieren, wenden sich an den Betreuungslehrer ihrer Schule. Dieser leitet die Anmeldung zum Bayerisch-Tschechischen Gastschuljahr in die Wege. Er unterstützt den Schüler beim Ausfüllen der Bewerbungsunterlagen und nimmt Kontakt zu einem Partnergymnasium in Deutschland auf.

Die schriftliche Bewerbung zum Bayerisch-Tschechischen Gastschuljahr findet in der Tschechischen Republik ab Januar des vorhergehenden Schuljahres statt. Die tschechischen Schüler bewerben sich also in Rücksprache mit ihrem Betreuungslehrer direkt bei einem deutschen Gastgymnasium um einen Gastschulaufenthalt im kommenden Schuljahr (für 2012/13 ab Januar 2012). Die jeweils an der Schule geltende Anmeldefrist kann beim zuständigen Betreuungslehrer erfragt werden.

Die Auswahl der Schüler liegt in der Zuständigkeit der deutschen und/oder der tschechischen Gymnasien. An manchen Gymnasien finden gesonderte Auswahlverfahren statt. Schüler, die das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen, erhalten von der EUREGIO EGRENSIS ein Stipendium.

♦   Das Stipendium der EUREGIO EGRENSIS

Gymnasiasten, die als Gastschüler der EUREGIO EGRENSIS anerkannt werden, erhalten ein wertvolles Stipendium in Höhe von mehreren tausend Euro. Durch das Stipendium ist der größte Teil der Kosten des Gastschulaufenthaltes abgedeckt. Das Stipendium umfasst u.a. eine Aufwandsentschädigung für die Gastfamilien bzw. die Unterbringungskosten im Schülerwohnheim.

Als anerkannte Institution versendet die EUREGIO EGRENSIS Unterstützungsschreiben an Behörden, um somit die Anmeldung bei Einwohnerbehörden oder die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen an die Gastschüler zu beschleunigen. Darüber hinaus organisiert die Geschäftsstelle der EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Bayern im Laufe des Gastschuljahres zwei Studienfahrten (nach München und Berlin), auf denen die Stipendiaten gemeinsam mit ihren Gastgeschwistern das politische System der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern aus nächster Nähe kennenlernen. Eine Regionalexkursion bringt ihnen den bayerischen Teil der EUREGIO EGRENSIS nahe.

♦   Kosten des Aufenthalts

Die Kosten für die Teilnahme am Bayerisch-Tschechischen Gastschuljahr sind bei reibungslosem Ablauf für die Schülerinnen und Schüler gut überschaubar. Auf die Erziehungsberechtigten der Gastschüler entfallen lediglich die Reisekosten zwischen Heimat- und Gastschulort, sowie die Unkosten für einen ausreichenden Versicherungsschutz (Auslands-Kranken-, Auslands-Haftpflicht- und Auslands-Unfallversicherung).

Der Großteil der Kosten ist durch das Stipendium der EUREGIO EGRENSIS abgedeckt. Die materiellen und immateriellen Leistungen, die die Stipendiaten der EUREGIO EGRENSIS erhalten, werden finanziell vor allem durch zwei Geldgeber unterstützt. Aufgrund der großzügigen Zuwendungen des Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds und der Bayerischen Staatskanzlei können in jedem Schuljahr 25 Stipendien vergeben werden. Zusätzliche Kosten, die im Laufe des Rahmenprogramms oder durch schulische Aktivitäten entstehen, werden durch Eigenmittel der EUREGIO EGRENSIS und der jeweiligen Gymnasien, sowie durch regionale Sponsoren getragen.

Leider ist die Robert-Bosch-Stiftung nach fünfjähriger Förderung des Projektes aus dem Kreis der Fördergeber ausgeschieden. Das ist ein Grund dafür, dass nun ein Eigenanteil der Gaststipendiaten in Höhe von 150 Euro pro Halbjahr fällig wird, also 300 Euro für das ganze Schuljahr.

♦   Teilnahmevertrag

Um gegenüber den Förderern des Projekts eine ordnungsgemäße Verwendung der Geldmittel zu garantieren, schließt die EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Bayern e.V. mit den Stipendiaten und deren Erziehungsberechtigten einen Teilnahmevertrag ab. Die Stipendiaten erklären sich darin bereit, aktiv zum Gelingen des Gastschuljahres beizutragen. Ziel des Bayerisch-Tschechischen Gastschuljahres ist ein intensives Eintauchen in den Alltag des Nachbarlandes. Nur wer seine Freizeit gemeinsam mit der Gastfamilie oder mit neu gewonnenen Freunden verbringt, verbessert seine Sprachkenntnisse und gewinnt tiefe Einblicke in Kultur, Wirtschaft und Politik des Gastlandes. Gastschüler, die ihre Freizeit in ihrer Heimat verbringen, hintergehen somit nicht nur die Geldgeber des Projekts Gastschuljahr, sondern bringen sich letztendlich selbst um eine große Chance.

Auch wenn der Besuch der eigenen Familie gerade wegen der räumlichen Nähe verlockend ist, auch wenn das Heimweh nach dem vertrauten Umfeld gerade in der Anfangsphase besonders groß ist: Regelmäßige Heimfahrten von Gastschülern sind ein Verstoß gegen den Teilnahmevertrag und werden von der EUREGIO EGRENSIS nicht geduldet. Die Entscheidung, ein Stipendium für das Bayerisch-Tschechische Gastschuljahr der EUREGIO EGRENSIS anzunehmen, ist gleichbedeutend mit einem vorübergehenden Abschied vom gewohnten Alltag in der Heimat.

Weiterhin verpflichten sich die Gastschüler im Teilnahmevertrag dazu, wie ihre deutschen Mitschüler ordnungsgemäß am Unterricht der Gastschule teilzunehmen und eventuelle Fehlzeiten durch ein ärztliches Attest oder eine offizielle Entschuldigung zu begründen. Die Gastschüler erkennen insbesondere an, dass Prüfungstermine oder Ferien in Tschechien kein Grund für das Fernbleiben vom Unterricht an der bayerischen Gastschule sind.

Verstöße gegen die Bestimmungen des Teilnahmevertrages können mit der vorzeitigen Beendigung des Gastschulaufenthalts geahndet werden. Die Erziehungsberechtigten sind dann dazu verpflichtet, der EUREGIO EGRENSIS aufgewendeten Kosten (z.B. Aufwandsentschädigung der Gastfamilien) zurückzuerstatten. Außerdem ist eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 1.000,- Euro vorgesehen.

♦   Versicherung der tschechischen Gastschüler

Gymnasiasten, die als Teilnehmer des Bayerisch-Tschechischen Gastschuljahres der EUREGIO EGRENSIS anerkannt sind, müssen sich noch vor der Abreise ins Nachbarland um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern. Ein entsprechender Nachweis muss nach der Ankunft in Deutschland auf den Einwohnermeldeämtern und Ausländerbehörden vorgelegt werden. Während für verursachte Schäden (Haftpflicht) eine gesonderte Auslandsversicherung abgeschlossen werden muss, ist der Nachweis einer Kranken- und Unfallversicherung relativ unkompliziert.

EU-Versicherungskarte
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Als Nachweis, dass in Deutschland ein Anspruch auf aushilfsweise Versorgung besteht, gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die die Bundesrepublik Deutschland und die Tschechische Republik am 1.6. bzw. 1.7.2004 eingeführt haben. Die Karte, die in den örtlichen Niederlassungen der Krankenkassen ausgestellt wird, berechtigt den Versicherten während seines Aufenthaltes im Nachbarland zum freien Zugang zum Arzt. Die EHIC befreit den Inhaber jedoch nicht von eventuellen Zuzahlungen.

Informationen zu Versicherungsfragen bieten folgende Internetseiten:
www.dvka.de (Deutschen Verbindungsstellen für Krankenversicherung im Ausland)
www.cmu.cz/formulare/pruvodce.pdf (Centrum mezistátních úhrad, PDF 250 KB)

♦   Meldepflicht und EU-Aufenthaltsbescheinigung

In der Bundesrepublik Deutschland herrscht Meldepflicht, d.h. die Gastschüler müssen sich in der ersten Woche nach der Einreise ins Nachbarland beim Einwohneramt ihres Wohnorts anmelden. Da die Gastschulaufenthalte in Deutschland länger als drei Monate dauern, benötigen die tschechischen Gastschüler zudem eine EU-Aufenthaltsbescheinigung. Diese wird von den Ausländerbehörden der zuständigen Landratsämter (in kreisfreien Städten in den Rathäusern) ausgestellt. Zusammen mit dem offiziellen Antrag müssen die Gastschüler folgende Unterlagen vorlegen:

- eine Bescheinigung (PDF 8 KB) über den Schulbesuch (wird von der gastgebenden Schule erstellt)
- ein Nachweis über ausreichenden Versicherungsschutz im Nachbarland
- zwei Passbilder

Die Erteilung der EU-Aufenthaltsbescheinigung ist für Stipendiaten der EUREGIO EGRENSIS kostenfrei. Zur Beschleunigung des Verfahrens übermittelt die EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Bayern e.V. den jeweiligen Ausländerbehörden vor Beginn des Gastschuljahres ein Unterstützungsschreiben, in dem die Ankunft der Gastschüler angekündigt wird.

♦   Gastfamilien

Die Stipendiaten sind in Deutschland in der Regel bei Gastfamilien untergebracht. Die Gasteltern sind für die Gastschüler die wichtigsten Bezugspersonen im Nachbarland. In den Familien sind die Schüler während ihres Gastaufenthalts zu Hause. Hier erleben die Gastschüler in erster Linie die Kultur und den Alltag des Nachbarlandes und finden den emotionalen Rückhalt, den sie während der anstrengenden Eingewöhnung in ein fremdsprachiges Umfeld benötigen. Gasteltern sollten daher die Bereitschaft mitbringen, den Gastschüler wie ein Familienmitglied auf Zeit mit allen Rechten und Pflichten bei sich aufzunehmen.

Gastfamilien müssen nicht in jedem Fall dem traditionellen Bild „Vater-Mutter-Kind“ entsprechen. Auch allein erziehende Mütter und Väter oder Paare ohne Kinder können Gastfamilien werden. Die Vermittlung von Gasteltern für die Gastschüler übernimmt in der Regel das gastgebende Gymnasium. Der zuständige Betreuungslehrer berücksichtigt dabei Vorlieben, Wünsche und Gewohnheiten beider Seiten. Somit ist gewährleistet, dass Gastschüler und Gastfamilie gut zueinander passen.

Gastschüler und Gastfamilie sollten so früh wie möglich – also noch vor dem Beginn des Schuljahres – telefonisch oder persönlich Kontakt zueinander aufnehmen. Die ersten Gespräche sollten dem gegenseitigen Kennenlernen dienen und zur Klärung eventueller Fragen genutzt werden. Die Geschäftsstelle der EUREGIO EGRENSIS in Marktredwitz ist bei der Kontaktaufnahme (auch was eventuelle Sprachprobleme betrifft) gerne behilflich. Gleiches gilt für Familien, die keine Verbindung zu den gastgebenden Schulen haben, dennoch aber von sich aus einen Schüler aus dem Nachbarland aufnehmen möchten.

♦   Aufwandsentschädigung für die Gastfamilien

Den Gasteltern, die im Rahmen des Bayerisch-Tschechischen Gastschuljahres der EUREGIO EGRENSIS Schüler bei sich aufnehmen, steht für ihre Unkosten eine Aufwandsentschädigung zu. Gastfamilien in Deutschland erhalten monatlich bis zu 220,- Euro.

Die Aufwandsentschädigung kann bei der Geschäftsstelle der EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Bayern e.V. in Rechnung gestellt werden. Dort erhalten die Gasteltern auch die zur Abrechnung notwendigen Formulare. Außerdem stehen die Formulare auf den Internetseiten der Euregio (http://www.euregio-egrensis.de/) zum Herunterladen (PDF 26 KB) bereit.

Die Abrechnung der Aufwandsentschädigung durch die Gastfamilien in Deutschland erfolgt jeweils zu Beginn des Schulhalbjahres. Die Auszahlung kann erst nach korrekter Abrechnung vorgenommen werden. Dazu müssen der Euregio-Geschäftsstelle pro Halbjahr jeweils zwei Ausfertigungen (d.h. zwei Originale) des ausgefüllten Abrechnungsformulars vorliegen. Da der Ferienmonat August nicht zum Gastschuljahr gezählt wird, werden pro Schuljahr nur 11 Monate abgerechnet.

Bei Gastschülern, die in Wohnheimen untergebracht sind, übernimmt die gastgebende Schule die Abrechnung mit der EUREGIO EGRENSIS. Sie bzw. das Wohnheim bekommt die Aufwandsentschädigung von der EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Bayern e.V. ausgezahlt.

♦   Zusammenleben von Gastschülern und Gastfamilien

Gasteltern und Gastschüler sind menschliche Individuen, für deren Zusammenleben sich keine allgemeinverbindlichen Regeln formulieren lassen. Dennoch sind Geduld, Toleranz und Verständnis wichtige Grundvoraussetzungen für den harmonischen Ablauf des Gastschuljahres. In jeder Familie herrschen andere Gewohnheiten, Verhaltensregeln und Formen der Freizeitgestaltung. Entsprechend muss sich jede Gastfamilie mit ihrem Gastschüler individuell auf bestimmte Verhaltensregeln einigen. Hierzu können z.B. Fragen zu Heimfahrten, Telefonkosten, Pünktlichkeit, Fernseh-, Essens-, und Ausgehzeiten, sowie zu Freizeitgestaltung, Ordnung und Mithilfe im Haushalt gehören. Diese Festlegung sollte im Idealfall zu Beginn des Gastschulaufenthaltes erfolgen.

Wichtig für ein reibungsloses Zusammenleben von Gastschülern und Gastfamilien ist ein offener Umgang mit eventuell auftretenden Schwierigkeiten. Um zu verhindern, dass Missverständnisse zu aufgestauten Aggressionen führen, sollten beide Seiten keine Hemmungen haben, Probleme rechtzeitig offen anzusprechen. Die meisten Missverständnisse lösen sich durch ein klärendes Gespräch bald in Wohlgefallen auf.

Natürlich können zwischen der Gastfamilie und dem Gastschüler Spannungen im persönlichen Bereich auftreten, die innerhalb der Familie nicht zu lösen sind. In diesem Fall sollten sich die Betroffenen an den Betreuungslehrer der gastgebenden Schule wenden. Die Betreuungslehrer versuchen mit neutralem Blick von außen, die Unstimmigkeiten durch vermittelnde Gespräche beizulegen. Ist eine Lösung des Problems auf diesem Wege nicht zu erreichen, bemüht sich der Betreuungslehrer ggf. um eine alternative Gastfamilie. Im ungünstigsten Fall muss der Auslandsaufenthalt beendet werden.

Die Austauschorganisation AFS hat eine Auflistung von Lebensbereichen erstellt, die zwischen Gastfamilie und Gastschüler geregelt werden können. Die Aufstellung kann in Form einer „Checkliste“ von den Internetseiten des Koordinierungszentrums für deutsch-tschechischen Jugendaustausch, Tandem, heruntergeladen werden.

www.tandem-org.de/files/downloads/doku_gsj_alexandersbad_1998.doc (DOC 22 KB, Seite 41f.)

Bayerische Gastschüler in Tschechien

♦  Teilnehmerkreis und Aufenthaltdauer

Das Projekt wendet sich an bayerische Gymnasiasten im Alter von 16 bis 18 Jahren (jüngere Schüler vorbehaltlich einer Würdigung im Einzelfall), die einen Gastaufenthalt an einer Schule in der Tschechischen Republik verbringen möchten. Anders als bei den tschechischen Stipendiaten in Deutschland dauert der Gastschulaufenthalt bayerischer Schülerinnen und Schüler an einer tschechischen Schule im Normalfall nur zwei oder drei Wochen. Der Grund hierfür sind die fehlenden Sprachkenntnisse der deutschen Schüler, die eine Integration in den Unterricht und die tschechischen Gastfamilien erschweren. Aus demselben Grund ist für die deutschen Gastschüler die Teilnahme am tschechischen Unterricht nur in folgenden Fächern empfehlenswert: Musik, Sport, Deutsch, Englisch, Mathematik.

Dennoch sind die bisherigen Erfahrungen der bayerischen Gastschüler in Tschechien sehr positiv. Häufig findet der zwei- oder dreiwöchige Gastschulaufenthalt auf Einladung eines tschechischen Gastschülers statt, der im Laufe seines Aufenthalts in Deutschland einen deutschen Klassenkameraden in seine Familie einlädt. Die tschechischen Gastschüler stehen bei diesen kurzfristigen Aufenthalten als Betreuer zur Verfügung.

Wegen der Kürze des Gastschulaufenthaltes in Tschechien können die Anmeldefristen auf bayerischer Seite flexibel gehandhabt werden. Hier ist häufig eine kurzfristige Anmeldung innerhalb des laufenden Schuljahres möglich. Die Bewerbungsformulare deutscher Gastschüler in Tschechien müssen der EUREGIO EGRENSIS mindestens 30 Tage vor Beginn des Gastschulaufenthaltes vorliegen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, rechtzeitig mit dem zuständigen Betreuungslehrer Kontakt aufzunehmen.

♦   Kosten des Auslandsaufenthalts

Um den Zahl bayerischer Schüler, die einen Gastschulaufenthalt im tschechischen Teil der EUREGIO EGRENSIS verbringen, zu erhöhen, übernimmt die Geschäftsstelle in Marktredwitz die Reisekosten zwischen dem deutschen Wohnort und dem tschechischen Gastschulort. Außerdem trägt die Euregio die Kosten für einen Einführungskurs in die tschechische Sprache. Den tschechischen Gastfamilien zahlt die EUREGIO EGRENSIS für die Unterbringung der deutschen Schüler eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,- Euro pro Woche.

Die materiellen und immateriellen Leistungen der EUREGIO EGRENSIS werden durch großzügige Zuwendunge der Bayerischen Staatskanzlei finanziell unterstützt.

♦ Weitere Informationen

Mehr Informationen zum Bayerisch-Tschechischen Gastschuljahr finden Sie auf den Internetseiten der EUREGIO EGRENSIS (http://www.euregio-egrensis.de/). Für weitere Fragen steht Ihnen auch gern die Geschäftsstelle in Marktredwitz zur Verfügung.

EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Bayern e. V.
Fikentscherstraße 24
D-95615 Marktredwitz

Tel.: 09231/6692-0
Fax: 09231/6692-29
E-mail: info@euregio-egrensis.de

Ansprechpartner

Geschäftsführer:                     Harald Ehm                       Tel.: 09231/6692-  0

Projektleiter Gastschuljahr:    Alexander Dietz                  Tel.: 09231/6692-16

Sekretariat                             Hanne Zintl                        Tel.: 09231/6692-  0

Informationen für Gast- und Entsendeschulen

♦   Empfehlungen des bayerischen Kultusministeriums

Von zentraler Bedeutung für das Gelingen des Bayerisch-Tschechischen Gastschuljahres ist das Engagement der jeweiligen Betreuungslehrer in den gastgebenden Schulen vor Ort. Insbesondere können der Zuschnitt des persönlichen Stundenplans und die Integration der einzelnen Gastschüler in den Klassenverband nur unter Berücksichtigung ortsspezifischer und individueller Faktoren geleistet werden. Gerade in der Anfangsphase des Gastschuljahres unterstützt der Betreuungslehrer die Schüler beim Erledigen behördlicher Formalitäten und macht sie mit lokalen und schulischen Gegebenheiten vertraut.

Für die organisatorische Arbeitsteilung zwischen den Schulen und der EUREGIO EGRENSIS hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in einem Schreiben vom 26.09.1997 folgende Empfehlungen ausgesprochen:

„Die Maßnahmen der Schule, d. h. die Entscheidung über die Aufnahme des Gastschülers, der Unterricht selbst, etwaiger Ergänzungsunterricht und die schulische Betreuung liegen in der alleinigen Verantwortung der Schule und sind nicht Teil des Gastschulprojekts der EUREGIO EGRENSIS. Auch die Kontakte mit den tschechischen Partnerschulen, die Gewinnung geeigneter Gasteltern sowie lokaler Sponsoren sind originäre Aufgaben der Schulen. Das Projekt der Euregio soll lediglich die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Gastschulbesuch schaffen. Deshalb ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Euregio mit den Schulen unabdingbar."

Um eine enge Abstimmung zwischen den beteiligten Gymnasien und der EUREGIO EGRENSIS zu gewährleisten, steht die Geschäftsstelle in Marktredwitz in ständigem Kontakt zu den Lehrern der Gast- und Entsendeschulen. Darüber hinaus findet einmal pro Schulhalbjahr ein Erfahrungsaustausch zwischen den Repräsentanten der Schulen und der Euregio statt. Zu den Erfahrungsaustauschen werden die Beteiligten schriftlich eingeladen.

♦   Vermittlung der Schüler an die Partnerschule

Die Vermittlung von Schülern an ein Gastgymnasium im Nachbarland findet in der Regel aufgrund einer entsprechenden Verständigung zwischen einer deutschen und einer tschechischen Schule statt. Der Betreuungslehrer des Entsendegymnasiums zeigt seinem Kollegen an der Gastschule an, dass sich bei ihm Schüler für einen Aufenthalt im Nachbarland gemeldet haben. Beide Schulen entscheiden schließlich eigenverantwortlich über die Bewerbungen und eine Aufnahme der Gastschüler. An manchen Schulen finden gesonderte Auswahlverfahren für Gastschüler statt.

Für die Gewährung eines Stipendiums durch die EUREGIO EGRENSIS ist die Aufnahme der Schüler an einem gastgebenden Gymnasium im Nachbarland Voraussetzung. Nach dem Abschluss des Auswahlverfahrens melden die Betreuungslehrer der EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Bayern die Namen der Gastschüler und übersenden die entsprechenden Antragsformulare. Die Euregio benötigt die Bewerbungsformulare der tschechischen Bewerber spätestens am 15. Juni vor Beginn des jeweiligen Gastschuljahres. Die Bewerbungsformulare deutscher Gastschüler in Tschechien müssen der Euregio mindestens 30 Tage vor Beginn des Gastschulaufenthaltes vorliegen.

Aufgrund der eingegangenen Bewerbungsunterlagen erstellt die Geschäftsstelle der EUREGIO EGRENSIS einen Finanzierungsplan für das Gastschuljahr. Anschließend teilt die Euregio den beteiligten Schulen mit, für welche Gastschüler ein Stipendium eingeplant werden konnte. Bei der Stipendienvergabe werden einjährige Gastschulaufenthalte und in Gastfamilien untergebrachte Schüler bevorzugt.

Für die Bewerbung zum Bayerisch-Tschechischen Gastschuljahr steht ein Antragsformular (PDF 78,1 KB) auf den Internetseiten der Euregio (http://www.euregio-egrensis.de/) zum Herunterladen bereit. Das Formular fragt u.a. Gewohnheiten, Vorlieben und Hobbys der Gastschüler ab und kann somit auch bei der Suche nach einer Gastfamilie nützlich sein. Sollte ein Gymnasium keinen Kooperationspartner im Nachbarland haben, vermittelt die Geschäftsstelle der EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Bayern e.V. entsprechende Kontakte.

♦   Unterbringung der Gastschüler

Ist ein Bewerber als Gastschüler anerkannt, vermittelt ihm der zuständige Betreuungslehrer eine Gastfamilie. Ist eine Unterbringung in einer Familie nicht zu bewerkstelligen, kann auch eine Unterkunft in einem Schülerwohnheim in Erwägung gezogen werden. Nicht nur wegen der sprachlichen Anforderungen, die durch die Integration in eine anderssprachige Gastfamilie an die Gastschüler gestellt werden, sondern auch aus organisatorischen Gründen ist das Leben in einer Familie der Unterbringung im Wohnheim vorzuziehen: Da Wohnheime in der Regel an Wochenenden geschlossen sind, müssen die Betreuungslehrer für die Gastschüler eine gesonderte Wochenendbetreuung organisieren. Außerdem ist die Unterkunft im Wohnheim mit höheren Kosten verbunden. Schüler, die in einer Gastfamilie untergebracht sind, werden daher bei der Stipendienvergabe bevorzugt.

♦   Abschlussbericht

Die EUREGIO EGRENSIS benötigt gegen Ende des Gastschuljahres von den gastgebenden Schulen in Bayern und Tschechien einen Abschlussbericht. In dem Abschlussbericht, den die EUREGIO EGRENSIS bis Ende August erwartet, sollen insbesondere folgende Aspekte Beachtung finden:

  • Einbindung der tschechischen Gastschüler in den stundenplanmäßigen Unterricht,
  • Integration der tschechischen Gastschüler in das schulische und private Umfeld,
  • Konzeption, Zielsetzung und Bewertung des zusätzlichen Unterrichts für die tschechischen Gastschüler sowie des Betreuungsprogramms und des Rahmenprogramms der EUREGIO EGRENSIS,
  • Bedeutung des Gastschulaufenthalts tschechischer Schüler für die weitere Zusammenarbeit zwischen deutschen und tschechischen Schulen,
  • Konzeption, Zielsetzung und Bewertung der Maßnahmen für deutsche Schüler in Tschechien,
  • Folgerungen/Vorschläge für die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit auf schulischer Ebene zwischen Deutschland und Tschechien.
  • Welche Probleme sind im Laufe eines Gastschuljahres aufgetreten?
  • Wie sind Sie damit umgegangen?
  • Welche Auswirkungen hat das Gastschuljahr auf den Stipendiaten für seinen weiteren Lebenslauf und auf die jeweilige Schule?
  • Hat das Gastschuljahr zu profilbildenden Maßnahmen an deutschen und tschechischen Schulen geführt?
  • Wie viele Schulpartnerschaften entstehen oder werden intensiviert?
  • Ist es gelungen eine Ehemaligen-Organisation aufzubauen? Was wurde unternommen?
  • Welche Anstrengungen wurden unternommen, um deutsche Schüler für einen Aufenthalt in Tschechien zu gewinnen?
  • Wie viele Schüler konnten gewonnen werden?

 

 
© 2006 Lars Vollmar