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Kleinprojekte / Dispositionsfonds

Die EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Bayern verwaltet für ihr Gebiet Mittel des so genannten Dispositionsfonds. Der Dispositionsfonds wurde in der heutigen Form erstmals 2001 eingerichtet.
Ltd. Ministerialrat Werner Ehelechner, Dr. Birgit Seelbinder
Im Oktober 2001 unterzeichneten Präsidentin Dr. Birgit Seelbinder und Ministerialrat Werner Ehelechner vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie erstmals einen so genannten „Beleihungsvertrag“. Am 23.04.2008 wurde der Beleihungsvertrag für den Förderzeitraum 2007-2013 erneuert. Damit wurde die Euregio wiederum offiziell vom Freistaat Bayern beauftragt, den Dispositionsfonds zur Förderung kleinerer grenzüberschreitender Projekte im Rahmen von INTERREG IV eigenständig als Förderstelle abzuwickeln.

Aus diesem Fonds können kleinere grenzüberschreitende Projekte mit einem Gesamtvolumen von max. 25.000 € unterstützt werden. Es können damit grenzüberschreitende Kleinprojekte und Begegnungsmaßnahmen– auch People-to-People-Projekte – in allen Programmbereichen verwirklicht und unterstützt werden. Ein eigener bayerisch-tschechischer Vergabeausschuss mit Vertretern aus der Region entscheidet über die Vergabe dieser Mittel. Bei der Antragsstellung und Abwicklung von grenzüberschreitenden Projekten ist die Euregio-Geschäftsstelle jederzeit behilflich.

Grundlegende Voraussetzungen für die Förderfähigkeit von Projekten mit bis zu 25.000 EUR Gesamtkosten sind:
- Die Projektwirkung muss im Fördergebiet liegen.
- Mit jedem Projekt müssen signifikante positive Auswirkungen auf den bayerischen und auf den tschechischen Grenzraum verbunden sein.
- An dem Projekt müssen mindestens ein bayerischer und ein tschechischer Partner beteiligt sein.
- Die Partner müssen auf mindestens zwei der folgenden vier Arten zusammenarbeiten: gemeinsame Ausarbeitung, gemeinsame Durchführung, gemeinsames Personal, gemeinsame Finanzierung.

Bei Projekten, die im Gebiet der EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Bayern stattfinden, stellt der bayerische Partner einen deutschsprachigen Antrag zur Förderung seines bayerischen Projektes bei der Geschäftsstelle der EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Bayern e.V. Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen und vor Beginn des Projektes einzureichen. Der tschechische Partner stellt einen tschechischsprachigen Antrag zur Förderung seines tschechischen Projektes bei der zuständigen antragsbearbeitenden Stelle in Tschechien.

Allgemeine Dokumente für das Förderprogramm Ziel 3 (INTERREG IV):
Programmdokument "Ziel 3 Freistaat Bayern-Tschechische Republik"
Kurzinformation zu Ziel 3 in Deutsch
Kurzinformation zu Ziel 3 in Tschechisch
Hinweise für Antragsteller von Großprojekten vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Formulare für die Antragstellung und Abrechnung von Kleinprojekten aus dem Dispositionsfonds
Hinweise für bayerische Antragsteller von Kleinprojekten - Antragstellung und Abrechnung
Antragsformular für bayerische Projekte mit bis zu 25.000 EUR Gesamtkosten
Antragsformular für tschechische Projekte mit bis zu 25.000 EUR Gesamtkosten
Formular Verwendungsnachweis
Verwendungsnachweis Anleitung
Erklärung zum Verwendungsnachweis
Übersichtsblatt Bezahlte Rechnungen als xls oder doc
Projektbericht
Stundennachweis
Hinweise zur Publizitätspflicht (Förderhinweis) als doc oder pdf
Logo EU als jpg
Logo Ziel 3 als jpg oder gif
Muster Preisvergleich für die Vergabe von Aufträgen (Vergabevermerk) als doc oder pdf

Übersichtsliste über geförderte Kleinprojekte (als PDF-Dokument)

Liste geförderter Kleinprojekte 2008

Liste geförderter Kleinprojekte 2009

Liste geförderter Kleinprojekte 2010

Liste geförderter Kleinprojekte 2011


 
© 2006 Lars Vollmar