Förderung von grenzüberschreitenden Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum

Im Gebiet der EUREGIO EGRENSIS kommen verschiedene Fördermittel für die Finanzierung eines grenzüberschreitenden Projektes in Frage. Wichtigster Zuschussgeber ist die Europäische Union (EU). Die EU unterstützte in der Förderperiode 2000-2006 grenzüberschreitende Projekte zwischen Deutschland und Tschechien über die Gemeinschaftsinitiative INTERREG III. In der Förderperiode 2007-2013 kam das Ziel-3-Programm „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (auch INTERREG IV genannt) zum Einsatz. Dabei wird zwischen Großprojekten (zuständig: regionale staatliche Stellen) und Kleinprojekten (zuständig: Euregios) unterschieden. Das Nachfolgeprogramm "Ziel ETZ Freistaat Bayern-Tschechische Republik 2014-2020 (INTERREG V)" wurde im Laufe des Jahres 2023 beendet.

Für das aktuelle INTERREG-Förderprogramm INTERREG VI Bayern-Tschechien 2021-2027 können im Bereich der Großprojekte seit Dezember 2022 Förderanträge gestellt werden.

Der bayerisch-tschechische Kleinprojektefonds startete mit einem ersten Projektaufruf ("Call") Ende August 2023.

    

Grundlegende Informationen zum neuen bayerisch-tschechischen INTERREG-Programm 2021-2027 erhalten Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Informationen zum bayerisch-tschechischen INTERREG-VI-Programm

Informationen für sächsisch-tschechische Projekte erhalten Sie über das Gemeinsame Technische Sekretariat in Dresden.

Informationen für sächsisch-tschechische Projekte

Daneben werden grenzüberschreitende Projekte auch vom Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds unterstützt. Die Fördermittel des Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds werden über die Bundesrepublik Deutschland und über die Tschechische Republik zur Verfügung gestellt. Informationen über das Antragsverfahren sowie über bereits geförderte Projekte findet man auf den Internetseiten des Zukunftsfonds.

Homepage des Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds