Beleihungsvertrag unterzeichnet

Am 10. Mai beauftragte das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie die EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Bayern offiziell mit der Umsetzung des Dispositionsfonds im Rahmen des EU-Förderprogramms INTERREG V A ("Ziel ETZ Freistaat Bayern-Tschechische Republik 2014-2020").
Mit der sog. Beleihung überträgt der Freistaat Bayern die Befugnis an die EUREGIO EGRENSIS, den Dispositionsfonds zur Förderung kleiner und mittlerer grenzüberschreitender Projekte aus dem neuen INTERREG-Programm bis 2022 als staatlich beauftragte Förderstelle eigenständig zu verwalten. Derartige Verträge waren bereits 2001 für INTERREG III und 2008 für INTERREG IV unterzeichnet worden. Der Vertrag schafft die rechtliche Grundlage dafür, dass die Euregio z. B. Förderbescheide erlassen darf. Die EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Bayern fungiert beim Dispositionsfonds als „Lead-Partner“ für die EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Böhmen, die der Projekt-Partner auf tschechischer Seite ist und die ein entsprechendes Budget für ihr Gebiet abwickeln kann. Auf bayerischer Seite stehen dafür nun insgesamt 2 Mio. Euro Fördermittel zur Verfügung, d. h. jährlich rund 300.000 Euro für bayerische Antragsteller.
Ministerialrat Matthias Herderich, Leiter des Referats Regionale Wirtschaftsförderung, Europäische territoriale Zusammenarbeit INTERREG A am Wirtschaftsministerium, und Dr. Birgit Seelbinder, Präsidentin der EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Bayern, betonten, auf der bisher erfolgreichen Arbeit und bewährten Strukturen aufbauen zu wollen. Ähnlich äußerten sich auch František Čurka, Präsident der EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Böhmen, und Regierungsdirektor Jochen Uebelhoer von der Regierung von Oberfranken. An dem Treffen nahmen außerdem Harald Ehm, Geschäftsführer der EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Bayern und sein Stellvertreter Alexander Dietz teil, der für die Beratung von Antragstellern des Dispositionsfonds zuständig ist.